Honorar für Psychotherapie und Beratung

Generell orientiert sich mein Honorar für therapeutische Leistungen an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN

Die Kosten für Psychotherapie in meiner Praxis werden in aller Regel von privaten Krankenkassen zumindest Großteils getragen. Die Details der Kostenübernahme und eventuelle Genehmigungsverfahren hängen dabei von ihrem individuellen Tarif ab. Bitte informieren Sie sich hierzu bei ihrer Krankenkasse. Gerne unterstütze ich Sie auch bei der Antragstellung.

SELBSTZAHLER

Sie können meine therapeutischen Leistungen natürlich auch eigenständig als Selbstzahler und mit minimalen Formalitäten in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt auch keine Weitergabe von Informationen an die Krankenversicherung. Dies kann in gewissen Situationen vorteilhaft sein (z.B. vor einer anstehenden Verbeamtung oder dem Abschluss einer Lebens-/Berufsunfähigkeitsversicherung).

PAARTHERAPIE

Paartherapie und -beratung sind generell keine Kassenleistungen und die Kosten müssen vollständig von Ihnen selbst getragen werden. Mein Honorar für Paartherapie beträgt 220€ pro Sitzung (80 Minuten).

BERATUNG UND COACHING

Psychologische Beratung und Coaching sind generell keine Kassenleistungen und die Kosten müssen vollständig von Ihnen selbst getragen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese im Falle eines beruflich veranlassten Coachings steuerlich geltend gemacht werden. Mein Honorar für Beratung und Coaching beträgt 153€ pro Sitzung (50 Minuten).

BEIHILFE

Die Beihilfe von Bund, Ländern und Kommunen übernimmt in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihre Beihilfestelle um die Bedingungen und das Verfahren für die Bewilligung zu klären.

POLIZEIVOLLZUGSBEAMTE  & SOLDATEN

Für Versicherte mit freier Heilfürsorge werden die Kosten für Psychotherapie von dieser übernommen. Hierfür ist eine Überweisung von ihrem Truppenarzt/Polizeiarzt erforderlich.

GESETZLICHE KRANKENKASSEN

Da ich eine reine Privatpraxis bin, kann ich leider generell nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen  abrechnen. Lediglich unter besonderen Umständen ist es möglich über das sog. Kostenerstattungsverfahren als gesetzlich Versicherter eine Therapie in einer Privatpraxis durchzuführen. Hierfür muss jedoch detailliert nachgewiesen werden können, dass es trotz angemessener Bemühungen nicht möglich war innerhalb eines zumutbaren Zeitraums einen Therapieplatz bei einem geeigneten kassenabrechnungsberechtigtem Psychotherapeuten zu erhalten.

Weitere Informationen hierzu sowie zum praktischen Vorgehen finden Sie auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer hier sowie in folgender Broschüre.